Kalenderwochen 2025

Das Wochenjahr 2025 hat 52 Kalenderwochen. 30. Dezember 2024 – 28. Dezember 2025.

Wie viele Kalenderwochen hat 2025?

Das ISO-Wochenjahr 2025 hat 52 nummerierte Kalenderwochen. Das Kalenderjahr hat 365 Tage, also 52 volle Wochen und 1 zusätzlichen Tag. Die Tabelle zeigt Montag bis Sonntag für jede ISO-Woche. Diese Wochen können über den 1. Januar oder 31. Dezember hinausreichen.

Das Jahr 2025 im Detail

Erste ISO-Woche
30. Dezember 2024 – 5. Januar 2025
Letzte ISO-Woche
22. Dezember 2025 – 28. Dezember 2025
1. Januar
KW 01 / 2025
31. Dezember
KW 01 / 2026
Tage im Kalenderjahr
365

Warum 52 Kalenderwochen?

2025 erfüllt die Bedingung für 53 ISO-Wochen nicht: Dafür müsste der 1. Januar ein Donnerstag sein oder in einem Schaltjahr auf einen Mittwoch fallen. Deshalb hat dieses Wochenjahr 52 nummerierte Wochen.

Für Termine rund um Neujahr zählt das Wochenjahr neben der KW. Die Zuordnung oben zeigt ausdrücklich, ob der 1. Januar oder der 31. Dezember zum benachbarten Wochenjahr gehört.

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Eine Seite eignet sich zum schnellen Nachschlagen. Zwölf Monatsseiten lassen mehr Platz für handschriftliche Termine. Die Druckvorlage enthält Kalendertage und ISO-Wochen, keine Feiertage oder Schulferien.

Druckbarer Jahreskalender mit allen Tagen

KWVon (Mo)Bis (So)
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KWVon (Mo)Bis (So)
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KWVon (Mo)Bis (So)
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Was gilt zum Jahreswechsel?

Die ersten Januartage können zur letzten KW des Vorjahres gehören. Ende Dezember kann bereits KW 1 des nächsten Wochenjahres beginnen. Tage ausserhalb des Kalenderjahres sind in der Tabelle mit ihrer Jahreszahl gekennzeichnet.

Weitere Jahreskalender

Hinweis zu den Daten und zur Haftung

Alle Kalender-, Feiertags- und Ferienangaben dienen der unverbindlichen Orientierung. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Regionale, kommunale und schulische Abweichungen sowie kurzfristige Änderungen sind möglich. Prüfe verbindliche Termine vor deiner Planung bei der zuständigen Behörde, Gemeinde oder Schule. Die Haftung für Schäden aus der Nutzung dieser Angaben ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.